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Sanktionen in Mehrwertsteuerverfahren sind erlaubt

von IEC 15. Januar 2009
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Sanktionen in Mehrwertsteuerverfahren sind erlaubt

Das polnische Gesetz über Steuer auf Waren und Dienstleistungen vom 11. März 2004 in der Fassung bis zu dem 30.11.2008 sah vor, für steuerliche Unregelmäßigkeiten eine zusätzliche Steuerschuld nach dem Art. 109 Abs. 5 des Gesetzes aufzuerlegen. Für den EuGH sind solche Sanktionen nach der EU-Richtlinien erlaubt. So entschied EuGH am 15. Januar 2009 in der Sache C-502/07

 

Der Sachverhalt

 

Der Leiter des Finanzamtes in Torun stellte mit einem Steuerbescheid für Mai 2005 der Firma K1 fest, dass der Vorsteuerabzugsbetrag höher lag, als der, der vom Finanzamt ermittelt wurde und setzte für den Monat Mai 2005 eine zusätzliche Steuerschuld fest.

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Quelle: EuGH
 
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