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Versicherungsgesellschaft für unerlaubte Definitionen bestraft

von Renata Kaminska 27.Dezember 2010
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Versicherungsgesellschaft für unerlaubte Definitionen bestraft
Auch die Versicherungsbranche entgeht dem schärferen Augen der polnischen Behörden nicht. Das polnische Verbraucherschutzamt UOKiK hat den größten polnischen versichere für unerlaubte Definitionen des Herzinfakts bestraft. Fast 4 Mio. PLN (ca. 1 Mio.€) muss der Versicherer zahlen. Mehr im Artikel Für die Definition Herzinfarkt wurde ein Versicherer bestraft
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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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