Mit dem Urteil des Verfassungstribunals vom 18. November 2010 (P 29/09) können Firmen, die neben Verzugszinsen auch eine zusätzliche Strafgebühr nachgezahlt haben, diese zusätzliche Gebühr wieder zurück verlangen. Die Richter des Verfassungstribunals haben festgestellt, dass die geltenden Vorschriften, die erlaubt haben ein Unternehmen mit Verzugszinsen und zusätzlichen Gebühren zu bestrafen, verfassungswidrig sind und dieser Vorgang eine doppelte Bestrafung für das gleiche Vergehen darstellt. Im polnischen Recht ist es nicht erlaubt zweimal für das gleiche Vergehen bestraft zu werden. Mehr im Artikel
Die Firmen können das nachgezahlte Geld von der Versicherung zurück verlangen