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Neue Kontrollzeiten für die Firmen

von Izabella Ewa Cech 6. März 2009
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Neue Kontrollzeiten für die Firmen

Jede Firma, jedes Unternehmen kann von unterschiedlichen Prüf- und Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. Der Kontrollzeitdauer hat immer bei der Firmen für Widerstand und Unzufriedenheit gesorgt. Ab dem 7. März 2009 tritt die Novelle des Gesetzes über Gewerbefreiheit vom 19. Dezember 2008 in Kraft, die einige Erleichterungen für Unternehmen vorsieht. Als wichtigster geänderter Punkt des Gesetzes ist der Kontrolledauer bei Unternehmen. Ab dem 7. März 2009 müssen die Aufsichts- und Prüfbehörden folgende Vorschriften beachten:

Kontrolldauer

Je nach der Art des Unternehmens sind die Kontrolltage begrenzt. Jetzt dürfen die Kontrollbehörden bei Mikrounternehmen (0-9 Beschäftigten) nur 12 Tage im Jahr eine Kontrolle pro Behörde durchführen. Beim Kleinunternehmen beträgt die Kontrolldauer 18 Tage, beim Mittelunternehmen 24 Tage und bei anderen 48 Tagen im Jahr pro Behörde. Jede Kontrolle oder Prüfung muss im Kontrollbuch eingetragen werden und nur in Einzelfällen dürfen zwei Kontrollbehörden auf einmal die Kontrolle durchführen.

Benachrichtigung

Jede Behörde, die eine Prüfung oder Kontrolle beim Unternehmen durchführen möchte, muss sich mindestens 7 Tage vor Kontrollbeginn schriftlich anmelden. In der Kontrollbenachrichtigung wird das Unternehmen gebeten, alle notwendige Unterlage zur Verfügung zu stellen oder entspreche Vorgänge vorzubereiten und gleichzeitig wird der Zeitraum der Kontrolle angegeben. Die Kontrolle muss zwischen 7 und 30 Tagen nach der Benachrichtigung begonnen werden. Bei der Versäumung der Frist, muss eine neue Benachrichtigung ausgestellt werden. Während der Kontrolle muss der Unternehmer oder ein von ihm bestellter Bevollmächtigter anwesend sein. Die Kontrolle findet nur während der Arbeitszeit des Unternehmens statt.

Die Novelle des Gesetzes über Gewerbefreiheit oder anders über Freizügigkeit der gewerblicher Tätigkeit, was besser dem Inhalt des Gesetzes entspricht, sieht auch viele Gesetzänderungen in anderen verbundenen Bereichen vor, wie Erstellung eines zentralen Register und einer zentralen Information der gewerblichen Tätigkeit ab dem 1. Juli 2010

 Änderungen auch bei folgenden Gesetzen: Abgabeordnung, Sonderwirtschaftszonen, Zolldienst, Spielbankgesetzen und Fiskalkontrolle.

Bitte beachten

 Die Bezeichnung Kleinunternehmen nach dem Gewerbevorschriften ist anders als bei Steuergesetzen definiert. Achtung das kann für Verwirrung sorgen.

In Polen gibt es 45 Institutionen, die zu einer Prüfung oder Kontrolle beim Unternehmen berechtigt sind. 95 % der Unternehmen gehören in Polen zu den Mikrounternehmen nach dem Gewerbegesetzen.

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