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Kleinunternehmen bei PIT und CIT werden anderen Gesetzen angepasst
Kleinunternehmen bei PIT und CIT werden anderen Gesetzen angepasst
von Izabella Ewa Cech 30. März 2009
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Mit dem Gesetzesnovelle vom 5. März 2009 hat das polnische Parlament den Begriff Kleinunternehmen an das Mehrwertsteuergesetz und Rechnungslegungsgesetz angepasst. Damit das Gesetz Gültigkeit erlangt, muss der Staatspräsident noch unterschreiben und nach der Veröffentlichung gilt der geänderte Begriff rückwirkend ab dem 1.01.2009. Von den jetzigen 800 000 € wird die Schwellengrenze zur Bezeichnung vom Kleinunternehmen auf 1 200 000 € erhöht. Dies ermöglicht den Kleinunternehmen folgende steuerliche Erleichterungen anzuwenden: - Vereinfachung bei der Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer - Möglichkeit der sofortigen Abschreibung von neuen Wirtschaftsgütern, Aufwendungen für neue Technologien bis zu einer Höhe von 100 000 € . (diese Aufwendungen können sofort steuerlich als Kosten für steuerliche Zwecke dienen. Unternehmen, die ab dem in Kraft tretende Gesetz als Kleinunternehmen gelten, können innerhalb eines Monat beim Finanzamt den Antrag auf Steuervorauszahlungen in der vereinfachter Form stellen. Zur Berechnung der Kleinunternehmen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer werden die gesamten Jahresumsätze des Vorjahres, ohne Mehrwertsteuer, genommen. Die Berechnung des Umsatzes auf EURO Basis wird am ersten Werktag im Oktober, nach der an diesem Tag geltende Währungskurstabelle festgelegt. In diesem Thema:
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