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Weniger Geld an die Offenen Rentenfonds

von Renata Kamińska 2.Mai 2011
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Weniger Geld an die Offenen Rentenfonds

Die Regierung hat am 25. März 2011 beschlossen, über die Änderungen einiger Gesetze, die mit dem Funktionieren des Versicherungssystems verbunden sind (Dz. U. Nr 75 Pos. 398) zu entscheiden.

Die Entscheidungen haben ergeben, dass die den offenen Rentenfonds zustehenden Beiträge aus dem Renten- und Altersversicherungsfond gekürzt und bei dem Versicherungsanstalt ZUS einbehalten werden.

Von den Sozialversicherungsbeiträgen für den Monat Mai werden schon jetzt der Versicherungsanstalt ZUS 5% der Zusatzbeiträge gelassen, die eigentlich dem Offenen Rentenfond zugestanden hätten. Auf einem speziellen Unterkonto werden die Beiträge gebucht und gutgeschrieben.

Bis zu dem 31. Dezember 2012 werden die Beiträge in der Höhe von 5% einbehalten. Danach im Jahr 2013 bleiben bei der Versicherungsanstalt ZUS noch 4,5%, für das Jahr 2014 sind das 4,2% und in den Jahren 2015 und 2016 4%. Erst im Jahr 2017 werden bei ZUS 3,8% der Beiträgen belassen.

Dieses Finanzmanöver wird veranstaltet, um die öffentliche Verschuldung zu mindern und die gefährliche Grenze der Verschuldung nicht zu überschreiten. Bisher waren 7,3% der Versicherungsbeiträgen an die Offenen Rentenfond überwiesen worden. Zielgemäß wird 2,3% der Versicherungsbeiträgen an die Rentenfonds überwiesen. Damit die Menschen zum Sparen noch mehr motiviert werden, will die Regierung eine zusätzliche 4% Steuervergünstigung für diese Personen einführen, die das Geld auf individuellen Altersversorgungskonten deponieren werden.

Wie immer schafft die Regierung eine neue Möglichkeit für den Spekulanten, die auf den Finanzmärkten die Ersparnisse der Rentner verspielen können.

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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