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Neue Unfallversicherungssätze

von Izabella Ewa Cech 4. April 2009
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Neue Unfallversicherungssätze

Ab dem 1. April trat die neue Verordnung des Arbeitsministers vom 16. März 2009 in Kraft. Sie regelt die Unfallversicherungssätze neu für den Zeitraum von 1. April 2009 bis zum 31. März 2010. Jedes Jahr müssen die Unternehmen ihre Versicherungssätze neu berechnen. Es hängt von den Unfallraten im jeweiligen Berufsbereich und der Betriebsgröße ab. Unternehmen die:

- Mehr als 10 Personen zur Versicherung anmelden (es müssen nicht immer Arbeitnehmer sein)
-den Statistiken nach REGON unterliegen
- wurden verpflichtet das Versicherungsanmeldungsformular ZUS IWA der letzten drei Quartale an  die Versicherungsanstalt ZUS abzuschicken
müssen die Unfallversicherungssätze alleine für sich berechnen.
für die Unternehmen, die nicht die vorgenannten Bedingungen erfüllen,  liegt der Satz, in dem angegebenen  Zeitraum, bei 1,67 % .

Mehr für die Unfallversicherung werden die Arbeitgeber aus u.a. folgenden Branchen aufwenden müssen: Großhandel von 1,20% auf 1,47% und Hotelerie und Gastronomie (Anstieg von 0,67 % auf 0,93 %). Geringere  Versicherungssätze werden u.a. die Bergbauindustrie und Fischerei zahlen müssen.

Die Unfallversicherung ist eine der Pflichtversicherungen in Polen, die sowohl von Einzelunternehmen, Selbständigen als auch von Arbeitgebern bezahlt werden muss. In Polen ist allgemeine Versicherungspflicht für alle Berufsgruppen, darunter auch Freiberufler.

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