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Neue Unfallversicherungssätze
von Izabella Ewa Cech 4. April 2009
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Ab dem 1. April trat die neue Verordnung des Arbeitsministers vom 16. März 2009 in Kraft. Sie regelt die Unfallversicherungssätze neu für den Zeitraum von 1. April 2009 bis zum 31. März 2010. Jedes Jahr müssen die Unternehmen ihre Versicherungssätze neu berechnen. Es hängt von den Unfallraten im jeweiligen Berufsbereich und der Betriebsgröße ab. Unternehmen die: - Mehr als 10 Personen zur Versicherung anmelden (es müssen nicht immer Arbeitnehmer sein) Mehr für die Unfallversicherung werden die Arbeitgeber aus u.a. folgenden Branchen aufwenden müssen: Großhandel von 1,20% auf 1,47% und Hotelerie und Gastronomie (Anstieg von 0,67 % auf 0,93 %). Geringere Versicherungssätze werden u.a. die Bergbauindustrie und Fischerei zahlen müssen. Die Unfallversicherung ist eine der Pflichtversicherungen in Polen, die sowohl von Einzelunternehmen, Selbständigen als auch von Arbeitgebern bezahlt werden muss. In Polen ist allgemeine Versicherungspflicht für alle Berufsgruppen, darunter auch Freiberufler.
Mehr Informationen:
Unfallversicherung Gewerbe Unternehmen Versicherung Firma Versicherungssätze Freiberufler Selbstständige Großhandel Hotel Recht Verordnung Kleinunternehmen Gesetz
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