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Die Jahressteuererklärung per Internet

von Izabella Ewa Cech 7.April 2009
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Die Jahressteuererklärung per Internet

Der polnische Präsident Jaroslaw Kaczynski hat gestern die Novelle der Abgabeordnung unterschrieben. Zum ersten Mal werden in Polen Steuerpflichtige ihre Jahressteuererklärung per Internet abgeben können, ohne die sichere Unterschrift zu besitzen. Bislang war das unmöglich, da nach den polnischen Vorschriften bei elektronischer Dokumentenübertragung die sichere, zertifizierte Unterschrift notwendig war. Dank dieser Novelle kann in diesem Jahr eine Steuererklärung per Internet abgeben. Die Gesetzänderung betrifft den Art. 3c § 1 der Abgabeordnung, indem die Pflicht stand schriftlich den Vorsteher des Finanzamtes über Abgabeabsicht der Steuererklärungen in  elektrischer  Form zu informieren, das fällt jetzt weg. Zusätzlich wird im Art. 80a § 1 genehmigt die Steuererklärungen auch vom Steuerzahler, Bevollmächtigten oder Steuerinkasso unterschreiben zu lassen. Der Finanzminister wird in der Verordnung die genauen Bestimmungen und Formen der Vollmacht veröffentlichen müssen. Der Bevollmächtigte, Steuerzahler oder Steuerinkasso werden in einer gesonderten Form dem Vorsteher des Finanzamtes solche Vollmacht anzeigen und vorlegen, dass sie berechtigt sind im Namen des Steuerpflichtigen die Steuererklärungen auf dem elektronischen Wegen abgeben zu können.

Die Novelle tritt gleich mit der Veröffentlichung in Kraft, was  gleich nach Ostern passieren wird. Bald können alle ihre Steuererklärungen auf dem elektrischen Wege abgeben und bis Ende April schaffen sie bestimmt die Jahressteuererklärung per Internet noch zu senden. Zum ersten Mal wurde die elektronische Sicherheitsunterschrift abgeschafft. Im Jahre 2007 haben über 15 Mio. Menschen in Polen eine Steuererklärung aus nichtselbständiger Arbeit abgegeben und für diese Gruppe wurden die Erleichterungen geschaffen.

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