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EU-Kommission verklagt Polen

von IEC 22.April 2009
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EU-Kommission verklagt Polen

Am 2. Februar 2009 hat die Kommission der Europäischer Gemeinschaft eine Klage gegen Polen eingereicht. Die EU-Kommission wirft Polen vor, nicht ihren Verpflichtungen gemäß dem Art. 98  der EU-Richtlinie vom 28. November 2006 2006/112 vorzugehen und gegen diese Bestimmungen verstoßen zu haben.

Der Hauptvorwurf ist die fehlende Anpassung des polnischen Gesetzes über Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen vom 11. März 2004. Besonders betrifft es die Vorschriften für Kinder- und Säuglingsbekleidung,  als auch deren Zubehör, darunter auch Schuhe.

Die Kleinkinder- und Säuglingsartikel unterliegen in Polen dem Mehrwertsteuersatz 7%, also dem ermäßigten Steuersatz, obwohl es dem Steuersatz 22 % unterliegen müsste. Verschiedene Lieferungen, Einfuhr als auch innengemeinschaftlicher Erwerb sind mit dem 7%-Steuersatz besteuert.   Diese Ermäßigung ist , laut der Klage der Kommission nicht zulässig und fällt unter keine der Ausnahmen, die der Republik Polen zugestanden worden sind.

Das Problem der Anwendung der ermäßigten Steuersatz  auf Kleinkinder- und Säuglingsartikel war schon Streitthema vor der EU. Polen wurde Zeit gegeben, diese Regelungen abzuschaffen. Die Kinderbekleidung ist in Polen teuer und dieser Ermäßigungssatz für diese Artikel sollte der Wirtschaft helfen, die Preise auf einem entsprechendem Niveau zu halten. Egal ob Polen verliert oder gewinnt, werden die Preise steigen und die neue Regelungen werden bestimmt die Privattasche belasten.  

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