![]() |
|
| Home Aktuelles Wirtschaft Steuer Recht Kontakt Abonnement Impressum |
Die Kleinunternehmensnovellen tritt in Kraft
von Izabella Ewa Cech 9. Mai 2009
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Die Gesetznovelle zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vom 5. März 2009 ist endlich veröffentlicht worden. Im polnischen Gesetzblatt Dziennik Ustaw vom 7. Mai 2009 Nr. 69 pos. 588 wurde die Gesetzänderung bekannt gegeben. Das Gesetz tritt 14 Tagen nach der Bekanntgabe in Kraft, rückwirkend zum 1. Januar 2009. Die Änderungen des Art. 5a Ziff. 20 der EStG und 4a Ziff. 10 der KStG bestimmen den Begriff Kleinunternehmen und erhöhen den Grenzumsatz vom 800 000 EUR auf 1 200 000 EUR. Gleichzeitig werden beide Einkommensteuergesetze an die Mehrwertsteuer und das Rechnungslegungsgesetz angepasst. Bei den Herbstnovellen wurde das Thema des Kleinunternehmens im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz nicht behandelt. Die Kleinunternehmen dürfen nach der Novelle rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 sich erklären, nach welcher Form sie die Steuervorauszahlungen entrichten möchten. Entweder vierteljährlich oder monatliche Steuervorauszahlungen zu leisten, nun müssen die Kleinunternehmen nach den geänderten Steuergesetzen einen Antrag auf Änderung der Vorauszahlungen stellen. Zusätzlich erhöhte der Gesetzgeber die Möglichkeit der sofortigen Abschreibung der Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von PKW, Gebäuden und Grundstücken und anderen, die nicht in der Gruppe 3-8 der polnischen Wirtschaftsgüterklassifikation enthalten sind, für Kleinunternehmen und Existenzgründer von 50 000 EUR auf 100 000 EUR. D.h. alle neuen, verbesserten, selbstgebauten Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder neue Technologielinien werden bis zu einer Höhe von 100 000 EUR, umgerechnet auf polnisches Zloty mit dem Kurs von den ersten Werktag Oktober des Vorjahres, sofort als Aufwendungen steuerlich geltend gemacht. Auch Entwicklungsaufwendungen können nach der Novelle als Kosten geltend gemacht - In dem Monat, in dem sie entstanden sind, oder in gleichen Höhe monatlich aber nicht länger als 12 Monate - Einmalig im Steuerjahr, in dem die Entwicklungsarbeiten beendet wurden - Nach der gesetzlichen Abschreibungsmethode in 12 Monate, die vollen Kosten der Entwicklungsarbeiten. Der Unternehmen kann selbst entscheiden, wann er diese Aufwendungen als Kosten steuerlich geltend macht. Alle steuerlich geltend gemachte Aufwendungen müssen im Zusammenhang mit den Einkünften stehen, nur solche Kosten dürfen von der Steuer abgesetzt werden. Die Regelungen für Kleinunternehmen sollen einerseits in so schwierigen Krisenzeiten Investitionen fördern, andererseits den Kleinunternehmen Wahlmöglichkeiten bieten diese Aufwendungen auwendungszeitnah abzusetzen. Dadurch kann ein Unternehmen besonders in dieser Phase viel Steuer einsparen. Statt die Wirtschaftsgüter zwischen 3-5 Jahre abzuschreiben, wird so ein Aufwand sofort die Einkünfte mindern, aber in den nächsten Jahren werden solche Unternehmen dafür mehr Steuern zahlen. Das Gesetz tritt am 21. Mai 2009 in Kraft rückwirkend zum 1. Januar 2009
Mehr Informationen:
Einkommensteuer Steuerrecht Körperschaftsteuer Firmen Wirtschaft Steuerrecht Abschreibung Kleinunternehmen Unternehmen Industrie Investitionen Gesetzte
In diesem Thema:
|
![]() |
Polen News Anmeldung TAGs
|
|||||||||||||
![]() |
||
| © Copyright Gruppe Abakus 2008 - 2012 | ||