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Das Buchhaltungsbüro muss anzeigen
von Izabella Ewa Cech 8.Juni 2009
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Mit der Gesetznovelle vom 7. Mai 2009 zu Geldwäsche- und Antiterrorgesetzen wurde die Bestimmungen der EU-Richtlinie vom 26. Oktober 2005 2005/60/WE und Durchführungsrichtlinie 2005/70/WE angepasst. Das bedeutet, die polnische Regierung bereitet sich auf den Kampf gegen Verbrechen vor. Mit der neuer Gesetzänderung wurde der Kreis der Institutionen und Personen erweitert, die verpflichtet sind bei den zuständigen Behörden, die verdeckten Geldtransaktionen zu melden. Außen Finanzinstitutionen, Investmentsfonds oder Banken wurden nun auch Buchhaltungsbüros dazu gesetzlich verpflichtet diese Verdachtsfälle zu melden. Alle Personen, die die Tätigkeit in Form eines Buchhaltungsbüros, also Führung von Buchhaltungsbücher, müssen ganz genau aufpassen, welche Transaktionen von ihnen zu melden sind oder nicht. Alle Meldungen werden dem Generalinspekteur für Finanzinformationen mitgeteilt. Unter die Lupe müssen alle Geldtransaktionen genommen werden, die bar abgewickelt werden, auch wenn sie unter 15 000 € liegen. Bei jeder Transaktion über 15 000€ müssen ganz genaue Aufzeichnungen geführt werden und die Geschäftspartner identifiziert sein. Diese Daten werden später dem Generalinspekteur übermittelt. Auch bei Versicherungspolicen müssen die Versicherungsgesellschaften ihre Kundendaten übermitteln, z B. wenn eine Zahlungsrate für Lebensversicherung 1 000 € überschreitet. Diese Änderungen sollen mehr Transparenz in die polnische Finanzwelt bringen und genauere Nachvollziehbarkeit mit sich bringen, aus welchen Quelle die Finanzmittel stammen. Zusammen mit der Novelle wurden viele Begriffe wie „faktischer Begünstigter“ , „Geldwäscherei“, „Terror“ oder „ein Unternehmen im Bereich der Finanzleistungen“ eingeführt. Das neue Recht konzentriert sich auf den faktischen Geldbegünstigten und seiner Geldtransaktionen. Das bedeutet, für alle zur Anzeige beim Generalinspekteur für Finanzinformation verpflichtete Institutionen und Unternehmen, ganz genaue Identifikation der Geschäftspartnern der angezeigten oder untersuchten Vorgänge. Zusätzlich müssen die Buchhalterinnen dem Generalinspekteur Informationen über Art und Weise bzw. Größe der Transaktionen aus der gewerblichen Tätigkeit des Mandanten liefern. Alle zur Anzeige verpflichtete Unternehmen müssen viele zusätzliche Bedingungen erfüllen wie z B. Risikoanalyse des Mandanten (Kunden) oder Nutzung der Mittel zur Absicherung der Sicherheit der Finanztransaktionen. Für alle, die den gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen werden, droht eine Geldstrafe durch den Generalinspekteur bis zu einer Höhe von 750 Tausend PLN. Das Gesetz wurde vom Senat (die polnische Zweite Instant) verabschiedet und wird jetzt zurück zum Sejm geleitet.
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