Vereinfachtes Mehrwertsteuerverfahren für Busunternehmen ab heute möglich
von Izabella Ewa Cech 1. Januar 2012
Die am 1. Juli 2011 mit der Mehrwertsteuernovelle eingeführten Vorschriften treten am 01.01.2012 in Kraft. Die im Ausland angemeldete Busunternehmen können ab sofort nach dem Art. 134a- 134c des Gesetzes vom 11. März 2004 (Gesetzblatt vom 2011 Nr. 177 Pos. 1054), sich bei dem zuständigen Finanzamt für ein vereinfachtes Verfahren bei Mehrwertsteuer registrieren lassen. Mehr
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