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Steuer / Aktuelles

Lizenzsteuer niedriger

von Izabella Ewa Cech 3. Juli 2009
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Lizenzsteuer niedriger

Ab 1. Juli 2009 wurden viele Änderungen in polnischen Gesetzen eingeführt. Unter anderen können die Lizenzgeber aufatmen, da ab dem 1. Juli 2009 ein neuer Steuersatz für Lizenzsteuer gilt. Es ist keine Steuersatzänderung, die mit der Krise oder Gerichtsurteilen im Zusammenhang stehen, sondern eine Konsequenz aus der Gesetzänderung über Körperschaftsteuer aus dem November 2004.

Schon damals hat das polnische Parlament, der Sejm, beschlossen, die Lizenzsteuer von 10 % auf 5 % zu senken. Der neue Steuersatz gilt bis zum 30. Juni 2013. Ab den 1. Juni 2013 wird im grenzüberschreitenden Verkehr die Steuerbefreiung im Lizenzbereich gewährt, wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Es gibt im polnischen Steuerrecht keine Erklärung der Bedeutung von Lizenzen. D.h. die Finanzbeamten und Gerichte müssen nach ihren Bauchgefühl entscheiden, was eigentlich der Begriff „Lizenzen“ bedeutet und auf welche immateriellen Rechten die Quellensteuer erhoben wird. Auch in den DBAs ist der Begriff Lizenzen nicht erklärt. Man könnte jetzt die wissenschaftlichen Begründungen finden und nachweisen was die Lizenzen betrifft, doch so lange das gesetzlich nicht geregelt ist, gilt die Entscheidung des Finanzamtes oder des Richters, wenn gegen den Bescheid vor Gericht geklagt wird.  Aus diesem Grund kommt es sehr oft zu Streitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden. Bei Entscheidungen vor Gericht, scheint es so zu sein, dass Entscheidungen zugunsten von Steuerpflichtigen getroffen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 Ziff. 1 des Körperschaftsteuergesetzes,  unterliegen folgende Einnahmen der Lizenzsteuer: 

- Zinsbeträge
- Urheberrechte oder ähnliche Rechte
- Patentrecht, Erfindungsrechte, Rechte an Muster sowie auch der Verkauf dieser Rechte
- Produktionsprozesse oder Rezepturen
- Für Nutzung oder ein Nutzungsrecht für eine industrielle Anlage oder für ein Transportmittel, als auch Handels- oder Wissenschaftsanlagen
- von Informationen im Bereich der in der Industrie, Handel oder Wissenschaft gesammelten Erfahrung (Kown-How).

Die Liste der lizenzsteuerpflichtigen Einnahmen ist lang und nach dieser Bezeichnung kann fast Alles einer Lizenz unterliegen. Ob das Leasinggebühren oder Mietgebühren sind, wird meistens vor Gericht entschieden. Es gibt schon einige positive Gerichtsentscheidungen, aber die werden nur fallbezogen behandelt und können nicht als Präzedenzfälle gelten.

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