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Die polnische Regierung hat die Mehrwertsteuergesetznovelle angenommen

von Izabella Ewa Cech 19. Juli 2009
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Die polnische Regierung hat die Mehrwertsteuergesetznovelle angenommen
Am 14. Juli 2009 hat die polnische Regierung den Entwurf der Novelle des Mehrwertsteuergesetzes für das Jahr 2010 angenommen. Der Entwurf wird jetzt zum polnischen Parlament geschickt und nach der Sommerpause behandelt.

Was wird geändert? Heute stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor. Details werden wir schrittweise gesondert beschreiben:

- Die nicht in Polen angemeldeten Unternehmen werden jetzt ihren Antrag auf die Mehrwertsteuerrückerstattung bei ihrem Finanzamt im Ansässigkeitsland oder elektronisch an das Finanzamt Warschau Mitte abschicken können. Die Möglichkeiten der elektronischen Einreichung des Antrages wird der Finanzminister in einer Verordnung gesondert bekannt geben. Aber, die Mehrwertsteuerrückerstattung wird verweigert, wenn die Rechnungen (Faktura VAT) nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde, oder die Leistungen und Waren enthält, die von der Mehrwertsteuerrückerstattung ausgeschlossen sind oder von nicht in Polen für mehrwertsteuerzwecke angemeldeten Unternehmen ausgestellt worden ist.

- Das Hauptziel der Novelle ist die Anpassung an die EU-Richtlinie 2006/112/WE und allgemeine Bestimmung der Umsatzsteuerschuldübertragung auf dem Rechnungsempfänger bei immateriellen Leistungen. In der Novelle sind auch die Ausnahmen der Leistungen aufgelistet, auf die diese Regelung keine Anwendung hat.

- Die Bauunternehmen müssen, wie bisher, sich in Polen für Mehrwertsteuerzwecke anmelden, wenn sie in Polen die Bauleistungen erbringen. Der Katalog der in Polen der Mehrwertsteuer unterliegenden Leistungen, die mit dem Grundstück verbunden ist, wurde auf weitere Leistungen erweitert.

- Die Personenbeförderung wird jetzt nicht nach Pauschalsteuer, sondern nach den Regelvorschriften erhoben. D.h. ab dem 1.01.2010 werden die Busunternehmen keine Steuer mehr an der Grenze zahlen müssen, sondern eine Steuererklärung an das Finanzamt abschicken müssen.
Quelle: Premier
 
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