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Die Vorentscheidung trifft der EuGH

von Izabella Ewa Cech 1. August 2009
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Die Vorentscheidung trifft der EuGH
Am 14. Juli 2009 hat das polnische Höchste Verwaltungsgericht NSA einen Beschluss gefasst, die Vorentscheidung für Mehrwertsteuerabzug vom EuGH zu bekommen.

Die Anfrage des polnischen Gerichts betrifft die Möglichkeit des Mehrwertsteuerabzugs von Rechnungen von nicht in Polen für Mehrwertsteuerzwecke angemeldeten Unternehmen zu klären. Auf diese Entscheidung warten viele Unternehmen, besonders ausländische Unternehmen, die ihre polnischen Anmeldepflichten nicht ernst genommen haben und vom Mehrwertsteuerabzugsverfahren ausgeschlossen wurden.

Nach vielen unterschiedlichen Gerichtsurteilen in Polen, muss jetzt den ewigen Streit der Europäische Gerichtshof durch eine Entscheidung beenden und das Problem lösen. Das Gericht hat insgesamt 5 Fragen an den EuGH gestellt. Eine Frage betrifft das Unternehmensregister für Umsatzsteuerzwecke, ob die Eintragung und die damit verbundene Möglichkeit des Mehrwertsteuerabzugs gegen das europäisches Recht verstößt.

Über das Problem haben wir schon in unserem Artikel Hoffnung auf die Regelung des Vorsteuerabzugsverfahrens vor dem EuGH berichtet.
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