Am Freitag den 25. September 2009 hat der polnische Parlament Sejm die Novelle zum Einkommensteuergesetz verabschiedet. Ab 2011, nicht wie geplant ab 2010, werden die Arbeitgeber verpflichtet sein die Jahressteuererklärung für den Arbeitnehmer anzufertigen und an das Finanzamt abzuschicken.
Für die Gewerkschaften ist es ein gutes Zeichen, für Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung. Bisher mussten die Arbeitnehmer ihre Steuererklärungen von Buchhaltungsbüros oder Steuerberater anfertigen lassen. Dafür hat jeder Bezahlung verlangt. Ab jetzt ist Schluss mit dem zusätzlichen Verdienst für Steuerberater und Buchhalter, jetzt übernimmt alles der Arbeitgeber.
Die Arbeitgeberverbände versuchten noch die Novelle zu stoppen, doch leider blieben Tusks Regierung und die PO hart. Diese Regelung soll die Kosten senken, betonte die Regierung. Der Sejm hat nur das Geltungsdatum der Novelle verschoben, von 2010 auf 2011. Bis dahin sollten die Arbeitgeber schon alles im Griff haben.
Der Arbeitnehmer kann alleine entscheiden, ob er vom Arbeitgeber die Jahressteuererklärung anfertigen lassen will oder selbst beim Finanzamt abgeben wird. Hier sind die Einhaltung der Fristen wichtig.
Wird der Arbeitgeber die Jahressteuererklärung anfertigen, muss diese bis Ende Februar des nachfolgenden Jahres gefertigt und abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch die Jahressteuer entrichtet werden.
Macht die Jahressteuererklärung der Arbeitnehmer selbst, ist er verpflichtet, diese an das Finanzamt spätestens bis zum 30. April des nachfolgenden Jahres einzureichen und die Jahressteuer zu bezahlen.
Um auf die Erstellung der Jahressteuererklärung zu verzichten, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine schriftliche Verzichterklärung abgeben. Dann ist er verpflichtet alleine seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
In Polen gibt es ca. 11.000 Steuerberater und geschätzte 40.000 Buchhaltungsbüros.
Im Jahr 2008 wurden von 6.010.102 der 24.747.173 Steuerpflichtigen Personen, entweder die Jahressteuererklärung vom Arbeitgeber oder von einem Rentenorgan angefertigt.
Aus der Gruppe der 6.010.102 Personen haben nur 441.068 Steuerpflichtige ihren Arbeitgeber beauftragt die Jahressteuererklärung anzufertigen. Obwohl diese Möglichkeit schon früher bestand, nutzten sie bisher nicht so viele Arbeitnehmer.
Wir haben auch darüber geschrieben die Jahresabrechnung gibt der Arbeitgeber ab
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