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Fiskalkassenvorschriften erst nächstes Jahr
von Izabella Ewa Cech 25. Oktober 2009
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Nach dem das Verfassungstribunal die Verordnungsvorschriften über Fiskalkassen als rechtswidrig erklärt hat, gilt die Verordnung über Fiskalkassen nur bis zum 31. Dezember 2009. Was danach kommt, weiß noch keiner. Im Parlament hat der Vize-Finanzminister Maciej Grabowski auf die Fragen der Abgeordneten antworten müssen. Bis Ende des Jahres sind zwar noch einige Wochen geblieben, trotzdem hat das Finanzministerium noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Problem betrifft, die Registrierung der Umsätze mittels Durchführung von Fiskalkassen, für diese Gruppe der Unternehmen, die bisher von dieser Pflicht befreit wurden. besonders Ärzte und Anwälte sind ein Dorn im Auge des Fiskus. Schon seit langer Zeit versucht das Finanzministerium für diese Berufsgruppe die Fiskalkassenpflicht einführen. Bisher erfolgslos. Im Parlament hat Grabowski zugegeben erst im Jahre 2010 den Gesetzentwurf vorlegen zu können, da die Legislationsarbeiten daran noch dauern. Nach wie vor werden die Unternehmen von der Pflicht der Umsatzregistrierung mit der Fiskalkasse befreit, dessen Gesamtumsatz im Vorjahr den Betrag von 40.000 PLN nicht überschritten hat. Unabhängig von der Mehrwertsteuerbefreiungsgrenzen ist die Pflichten eine Fiskalkasse zu installieren. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte Veröffentlichungslizenz.
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