Über Verbrechenverdacht wird berichtet
von Renata Kamińska 2.November 2009
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Mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 25. Juni 2009 über die Gesetzänderung des Gesetzes über die Bekämpfung von in den Umsatz gebrachten finanziellen Vermögenswerte, die aus illegalen Geschäften oder illegalen Quellen stammen und der Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus und einigen anderen Gesetzen (Dz. U. nr 166, pos. 1317), sind die Buchhalterinnen seit dem 22. Oktober 2009 verpflichtet dem Generalinspekteur für Finanzinformationen Berichte über den Verdacht von Transaktionen, die im Zusammenhang mit Verbrechen stehen, zu erstatten.
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