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Die EU genehmigt neue Mehrwertsteuerbefreiungsgrenze

von Renata Kamińska 9.November 2009
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Die EU genehmigt neue Mehrwertsteuerbefreiungsgrenze
Die polnische Regierung hat im Juni dieses Jahres um eine gesonderte Regelung, betreffend der Steuerbefreiungsgrenze für Unternehmen, die Europäische Kommission gebeten.

Die von der Regierung vorbereiteten Grundzüge der Mehrwertsteuernovelle sehen vor die Mehrwertsteuerbefreiungsgrenze von 100 € auf 30.000 € zu erhöhen.
Um dies auszuführen, muss eine Zustimmung der EU-Kommission vorlegen.

Am 20. Oktober 2009 hat der Europäischer Rat in der Entscheidung Nr. 2009/790/WE der polnischen Regierung erlaubt die Schwellengrenze für Mehrwertsteuerbefreiung auf dem Niveau von 30.000 € zu erhöhen.

Jetzt kann der Novelle des Mehrwertsteuergesetzes nichts mehr im Weg stehen. Die neuen Steuerbefreiungsbeträge kann Polen entweder bis zu Änderung der EU-Richtlinie, in der die Steuerbefreiungsbeträge angeordnet werden oder bis zu 31.12.2012 weiterführen.

Die geplante Novelle sieht die Erhöhung der Umsatzsteuerbefreiung in zwei Schritten vor. Zuerst ab 2011 sollten die Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden, deren Umsatz den Betrag von 20.000 EUR nicht überschritten hat und ab 2012 soll die 30.000 EUR Grenze voll gelten.

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