Keine doppelte Steuer auf zivilrechtliche Rechtgeschäfte
von Izabella Ewa Cech 15. November 2009
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Das polnische Gesetz über Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (podatek od czynnosci cywilnoprawnych) sieht vor bei jedem Rechtsgeschäft, dass nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, diese Steuer zu erheben.
Das polnische Unternehmen hat sich dagegen gewährt und ist vor dem EU-Gericht gegangen. Das EGH hat den Verbot der doppelten Steuererhebung ausgesprochen. Mehr in unserem Artikel
Verbot der doppelten Besteuerung bei der Kapitalansammlung – Urteil EGH
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