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Steuer / Aktuelles

Keine doppelte Steuer auf zivilrechtliche Rechtgeschäfte

von Izabella Ewa Cech 15. November 2009
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Keine doppelte Steuer auf zivilrechtliche Rechtgeschäfte
Das polnische Gesetz über Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (podatek od czynnosci cywilnoprawnych) sieht vor bei jedem Rechtsgeschäft, dass nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, diese Steuer zu erheben.

Das polnische Unternehmen hat sich dagegen gewährt und ist vor dem EU-Gericht gegangen. Das EGH hat den Verbot der doppelten Steuererhebung ausgesprochen. Mehr in unserem Artikel Verbot der doppelten Besteuerung bei der Kapitalansammlung – Urteil EGH
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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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