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Wieder ein positives Urteil der EGH für Polen

von Izabella Ewa Cech 22.November 2009
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Wieder ein positives Urteil der EGH für Polen
Der Abzug der obligatorisch entrichteten Versicherungsbeiträgen und Krankenkassenbeiträgen steht immer unter der harter Diskussion und wird von Fiskus zu seinem Gunsten genutzt. Die Freizügigkeit der polnischen Unternehmen wurde gewährt, aber die Abzugsfähigkeit der im Ausland entrichteten obligatorischen Sozial- oder Krankenversicherungsbeiträgen wurden verboten. Zum Glück hat das Gericht im Luxemburg solche Maßnahmen und Verbote als Diskriminierung eigener Bürger gesehen und dieses Verbot aufgehoben.

Mehr im Artikel Die niederländischen Sozialversicherungsbeiträge sind in Polen abzugsfähig
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