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Dänisch-polnische DBA-Verhandlungen
von Renata Kamińska 20.Dezember 2009
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Nach dem die ungünstige DBA-Abkommen zwischen Österreich und Polen, Großbritannien und Polen und letztens Finnland und Polen geändert wurden, bleibt Polen noch ein EU-Land mit einem ungünstigen DBA-Abkommen. Diesmal wurden die DBA-Gespräche mit Dänemark geführt. Am 7. Dezember 2009 wurde in Warschau ein Protokoll zum DBA-Abkommen vom 6. Dezember 2001 zwischen der Republik Polen und dem Königsreich Dänemark unterzeichnet. Nach dem unterzeichneten Protokoll werden für polnische Bürger neue Regelungen bei der Besteuerung des Welteinkommens eingeführt. Vom Anrechnungsverfahren wird jetzt Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt angewendet. D.h. von denen in Dänemark eingezahlten Steuern werden die Gewinne in Polen steuerfrei gestellt und nur zur Berechnung des Steuersatzes wird das Welteinkommen berücksichtigt. Im Bereich der Gewinne von Ausschüttungen, Lizenzen, Zinsen und Gewinnen aus Vermögensverlagerung wird Polen das Anrechnungsverfahren weiter verwenden. Nach dem Protokoll werden die Steuerinformationen betreffend aller Steuerarten, unabhängig von Namen und Art der Steuer, gegenseitig zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht. Unsere Texte sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie den Artikel auf Ihrer Internetseite oder anderen Träger veröffentlichen, erwerben Sie bitte eine Veröffentlichungslizenz.
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