Chaos bei der verbindlichen Auskunft
von Izabella Ewa Cech 27. Dezember 2009
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Die Steuerpflichtigen können auf den Antrag eine verbindliche Auskunft über ihre Steuerpflichten von Finanzbehörden bekommen. Diese Möglichkeit gibt die polnische Abgabenordnung. Das Problem war immer der Zeitpunkt der drei monatigen Frist zur Einreichung der Antwort. Das oberste Gericht NSA hat zuerst am 4. November 2008 einen Beschluss von 7 Richter gefasst. Jetzt am 14. Dezember 2009 wurde wieder ein neuer Beschluss gefasst, dass den alten ersetzt. Die Meinungsänderung der polnischen Gerichten brachte Chaos bei der verbindlichen Auskunft. Mehr im Artikel
Das Gericht verkündet die neue Regelungen der verbindlichen steuerlichen Auslegung
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