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Steuer / Aktuelles

ACHTUNG WICHTIG Gelegenheitspersonenbeförderungsverkehr bleibt doch beim Zollamt

von Izabella Ewa Cech 27. Dezember 2009
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ACHTUNG WICHTIG  Gelegenheitspersonenbeförderungsverkehr bleibt doch beim Zollamt
Am 23. Dezember 2009 hat der Finanzminister die Durchführungsverordnung zum Umsatzsteuergesetz unterschrieben. Obwohl die Novelle des Umsatzsteuerrechts die Besteuerung der Personenbeförderung nach dem tatsächlich gefahrenen Kilometer bestimmt, wurden für grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr alte Regeln gehalten mehr lesen Sie in unserem Artikel ACHTUNG BUSUNTERNEHMEN Für den Gelegenheitsverkehr bliebt doch die Anmeldung beim Zollamt
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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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