ACHTUNG WICHTIG Gelegenheitspersonenbeförderungsverkehr bleibt doch beim Zollamt
von Izabella Ewa Cech 27. Dezember 2009
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Am 23. Dezember 2009 hat der Finanzminister die Durchführungsverordnung zum Umsatzsteuergesetz unterschrieben. Obwohl die Novelle des Umsatzsteuerrechts die Besteuerung der Personenbeförderung nach dem tatsächlich gefahrenen Kilometer bestimmt, wurden für grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr alte Regeln gehalten mehr lesen Sie in unserem Artikel ACHTUNG BUSUNTERNEHMEN Für den Gelegenheitsverkehr bliebt doch die Anmeldung beim Zollamt