Umsatzsteuervergütungsverordnung unterschrieben
von Izabella Ewa Cech 28. Dezember 2009
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Am 24. Dezember 2009 hat der polnische Finanzminister die Verordnung über Umsatzsteuervergütung an nicht in Polen ansässige Unternehmen unterschrieben. Die Verordnung tritt am 01.01 2010 in Kraft und ersetzt die Verordnung des Finanzministers von 2004.
Auch ab dem 01.01.2010 werden die Unternehmen die Anträge nach dem neuen Muster an das II. Finanzamt Warschau Mitte einreichen.
Dabei müssen auch nicht nur die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes beachtet werden, sondern auch der Durchführungsverordnung zum Mehrwertsteuergesetz vom 23. Dezember 2009.
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