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Steuer / Aktuelles

Bis zu dem 15. Januar muss die Wahl der Option auf Umsatzsteuer mitgeteilt werden

von Izabella Ewa Cech 10. Januar 2010
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Bis zu dem 15. Januar muss die Wahl der Option auf Umsatzsteuer mitgeteilt werden

Diese Unternehmen, die von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren möchten, müssen bis zu dem 15. Januar dem Finanzamt eine Mitteilung abgeben. diese Mitteilung betrifft nur diese die von der Umsatzsteuer befreit sein möchten Mehr im Artikel Mehrwertsteuerbefreiung – Mitteilung bis zu dem 15. Januar

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