Die Einkommensteuerwahl nur bis zu dem 20. Januar
von Renata Kamińska 18. Januar 2010
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Nach dem polnischen Einkommensteuergesetz müssen diese Personen, die u.a. Einnahmen aus Vermietung erzielen und von der günstigsten Form der Besteuerung profitieren, bis zu dem 20. Januar 2010 ihre Einkommensteuerwahl dem Finanzamt mitteilen.
Die Mitteilung betrifft nur diese Personen, die von der bisherigen Besteuerungsform in die andere wechseln möchten. Welche Möglichkeiten und Pflichten auf den Steuerpflichtigen waren erfahren Sie im Artikel
Über Besteuerungswahl muss das Finanzamt benachrichtigt werden
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