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Warenzeichenabschreibung erst nach dem Patentamtsbescheid

von Izabella Ewa Cech 07.März 2010
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Warenzeichenabschreibung erst nach dem Patentamtsbescheid
Ab wann können die Warenzeichen nach dem polnischen recht abgeschrieben werden? Ab dem Tag des Bescheides oder ab dem Tag des Antragstellung? Im Streit zwischen den Steuerbehörden und dem Steuerpflichtigen Rechteinhaber, um die Abschreibung des Warenzeichens ist der Betroffene, eine Firma, über alle Instanzen in Polen gegangen. Alle Gerichte hatten die Meinung der Steuerbehörden vertreten. Mehr im Artikel Das Warenzeichen kann erst nach dem Bescheid vom Patentamt abgeschrieben werden
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