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Steuer / Artikel

Verjährungsfristen der Versicherungsbeiträgen

von Izabella Ewa Cech 17.Mai 2010
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Die gesetzpflichtige Versicherungsbeiträge, die an den polnischen Versicherungsanstalt ZUS bezahlt werden müssen, haben unterschiedliche Verjährungsfriste. Je nach der Art der Versicherung gelten 10-jährige, 5-jährige oder 3-jährige Fristen. Die gleichen Fristen gelten auch im umgekehrten Fall. Wenn man zu viel ZUS-Beiträge entrichtet hat, kann man diese in einer bestimmten Zeit zurückverlangen. Heute besprechen wir die 10-jährige Verjährungsfrist, wann und wen sie betrifft. Nicht alle wissen, dass aus den gesetzlichen 10 Jahren schnell über 20 Jahre werden können, wenn man die Pflichten und Rechte nicht kennt. Die 10-jährige Frist Im Art. 24 Abs.4 des Gesetzes vom 13. Oktober 1998 über die Versicherungssysteme wurde bestimmt, dass die Verjährungsfrist für die im Gesetz verankerten Versicherungsbeiträgen 10 Jahre beträgt. Die Gesetzänderung dieses Artikels wurde im Jahre 2002 vorgenommen. Früher waren die Versicherungsbeiträgen nach 5 Jahren, so wie die Steuer, verjährt. Das oberste Gericht in Polen hat in  
 
Wortzeichen im Artikel: 4349

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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