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Die Vorpensionierten müssen bis 31. Mai die Bescheinigung über Einnahmen bekommen
Die Vorpensionierten müssen bis 31. Mai die Bescheinigung über Einnahmen bekommen
von Renata Kamińska 30.Mai 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Alle vorzeitig Pensionierten Personen, die einen Vorpensionszuschuss erhalten oder die Arbeitslosen, die ein Vorpensionsarbeitslosengeld beziehen, müssen vom Arbeitgeber eine Bescheinigung bekommen, in dem nachgewiesen wird, wie viele Geld sie im Jahre 2009 im Zeitraum von März 2009 bis Ende Februar 2010 verdient oder erhalten haben. Diese Regelung betrifft auch die Frührentner , nachdem ab 01.01.2010 das Gesetz über Überbrückungsrente eingeführt wurde, werden keine Frührenten mehr ausgezahlt, sondern ein Vorpensionszuschuss, der so lange gezahlt wird bis das Pensionsalter erreicht ist. Diese Personen die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen der ZUS –Versicherungsanstalt diese Informationen ebenfalls zur Verfügung stellen. Das Problem ist, nach dem Gesetz müssen diese Personen über ihre Einnahmen die Versicherungsanstalt benachrichtigen, aber nicht über den Gewinn. Es gibt kein gesetzliches oder vorgeschriebenes Muster, wie diese Bescheinigung über Einnahmen auszusehen hat. Das Gesetz verpflichtet nur, eine Bescheinigung auszuhändigen und beim ZUS abzugeben. Wortzeichen im Artikel: 5391
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