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Verschiedene Mehrwertsteuersätze auf Gebäckwaren

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Probleme mit der Auslegung des Gesetzes haben nicht nur Polen. Auch in anderen Ländern müssen Steuerberater immer nachprüfen welche Auslegung den bestimmten Fall betrifft. Im Gesetz über Mehrwertsteuer auf Waren und Leistungen werden verschiedene Steuersätze auf Gebäckwaren aufgeführt. Besonders betrifft es Gebäckwaren, die bei einem Bäcker oder bei einem Süßwarenunternehmen gefertigt werden. Die eine werden beim Handwerker per Hand vorbereitet und die zweiten in einem industriellen Prozess. Anders wird auch der Geschmack der Waren beurteilt, und das alles wird mehrwertsteuerabhängig gemacht. Beim Steuerverhältnis wird auch die Frische der Waren berücksichtigt. Nach dem Art. 41 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes unterliegen dem 7%igen Steuersatz diese Gebäckwaren, die in den Positionen 25- 25f des Anhanges 3 zum Gesetz aufgelistet sind. Die anderen unterliegen dem 22% Steuersatz. Was bedeutet das genau? Obwohl im statistischen Bereich die Klassifikation der Waren und Leistungen 2008 (PKWiU 2008) gilt, wird noch bis Ende 2010 die Klassifikation der Waren und Leistungen von 2004 (PKWiU) angewendet. Um festzustellen, welcher Steuersatz angewendet wird, muss die Waren oder die Leistung nach der gültigen PKWiU ermittelt werden. Erst danach wird der richtige Steuersatz angepasst. Wenn ein Bäcker frischen Kuchen und Gebäck bäckt, dazu kommen auch Brot und Brötchen, Waffeln, dessen Wasserinhalt mehr als 10% ist und andere Gebäckwaren, die keine Süßmittel enthalten, besonders Brot und Brötchen werden in Polen mit dem 7% Mehrwertsteuersatz belegt. Werden diese oder gleiche Waren in einem industriellen Prozess hergestellt und die Waffeln weniger als 10% des Wassersinhalt betragen, unterliegen schon dem Regelsatz von 22%. Verbunden ist das mit der polnischen Klassifikation der Waren und Leistungen PKWiU und unterschiedlicher Auslegung der Vorschriften.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3689

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Polen News
Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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24 maja 2012
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