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Die Busunternehmen müssen sich doch beim Finanzamt anmelden

von Izabella Ewa Cech 12. Juli 2010
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Noch im November und Dezember letzten Jahres haben wir über die geänderten Vorschriften des Mehrwertsteuergesetzes betreffend der Regelung für Busunternehmen geschrieben. Durch Unstimmigkeiten im Gesetz konnten die Finanzbehörden von den Busunternehmen, die in Polen nicht angemeldet sind, die Mehrwertsteuer doppelt verlangen. Das Ende dieser Regelung hat der Europäisches Gerichtshof am 6. Mai 2010 gebracht und einen Verstoß gegen die Vorschriften der EU-Richtlinie 2006/112 erklärt. Aus diesem Grund veröffentlichte das Finanzministerium ein Rundschreiben an Zoll- und Finanzbehörden, die diese Problematik regeln jetzt soll. Bis zur Änderung der Durchführungsverordnung und um einheitliche Regelungen für alle Unternehmen zu schaffen, die weder in Polen ansässig sind oder keinen Sitz in Polen haben, werden die allgemeinen Regeln anwendbar.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3368

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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