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Die SMS für wohltätige Zwecke ohne Mehrwertsteuer

von Izabella Ewa Cech 16.August 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Am 4. August dieses Jahres trat die Verordnung des Finanzministers über die Mehrwertsteuerbefreiung bei SMS für wohltätige Zwecke in Kraft. Mit der Änderung der Verordnung des Finanzministers vom 2. Juni 2010 wurden die Telekommunikationsverbindungen, die im Zusammenhang mit den Spendenaktionen und anderen damit verbundenen Telekommunikationsleistungen stehen, wurden von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung findet nur dann eine Anwendung, wenn die Spendenaktion von den gemeinnützigen Institution den sog. NGO-Institutionen oder Verbänden durchgeführt wird. Um einen Status der gemeinnützigen Organisation zu erlangen, muss so eine Organisation die gesetzliche Anforderungen erfüllen und kann dann auf die Liste der NGO-Organisationen eingetragen werden. Nur solche Organisationen können mehrwertsteuerfreie Spendenaktionen mit den Telekommunikationsgesellschaften durchführen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3650

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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