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Neue Bemessungsgrundlagen für Versicherung bei einigen Zivilverträgen

von Renata Kamińska 30.August 2010
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Den polnischen Versicherungsvorschriften der gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung unterliegen auch diese Personen, die keinen Arbeitsvertrag besaßen und nach den zivilrechtlichen Verträgen beschäftigt waren. Dazu rechnen die sog. Werkverträge, Agenturverträge oder Genossenschaftsverträge für die Genossen, die in einer Genossenschaft beschäftigt waren. Am 1. August wurden viele Regelungen, die zur Bemessungsgrundlage geführt haben, geändert. Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungszwecke muss nicht der Bemessungsgrundlage für steuerliche Zwecke gleich gestellt sein. Einige Leistungen, die der Einkommensteuer unterliegen, wurden von der Sozialversicherung befreit, sie wurden jedoch nicht als Grundlage für die Krankenkassenversicherung ausgeschlossen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3006

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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