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Sozialversicherungspflicht und Ehepartner

von Izabella Ewa Cech 4. Oktober 2010
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Der Ehepartner kann zwar nach dem Arbeitsrecht in einigen Fällen angestellt werden, jedoch müssen alle gesetzlichen Regeln erfüllt werden. Je nach der Art und Weise gelten verschiedene Regeln, sowohl für die Versicherung als auch für die Einkommensteuer. Wenn ein Ehepartner oder Verwandter bei der Firma angestellt wird, müssen dabei auch versicherungstechnische Regeln erfüllt werden. Grundprinzipien der Versicherungspflicht Nach dem Art. 8 Abs. 1, 2 und 11 des Gesetzes über Sozialversicherungssystem vom 13. Oktober 1998 wird als Arbeitnehmer eine Person behandelt, die im Arbeitsverhältnis steht. Jedoch wenn der Mitarbeiter alle Merkmale einer im Gewerbe mitwirkenden Person erfüllt, deren Status im Gesetz verankert ist, wird sie als mitwirkende Person für Sozialversicherung behandelt.  
 
Wortzeichen im Artikel: 6042

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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