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Die Kraftomnibusunternehmen müssen in Polen Mehrwertsteuer bezahlen

von Izabella Ewa Cech 12. Dezember 2010
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Es steht schon fest. Am 3. Dezember wurde die Gesetznovelle des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Ab dem 1. Januar müssen sich alle Kraftomnibusunternehmen, die nach Polen oder über Polen nach Russland fahren für Mehrwertsteuerzwecke anmelden, die Mehrwertsteuer nach dem allgemeinen Verfahren abrechnen und entrichten. Aufgrund des EuGH Urteil C-311/09 mussten sich, anhand des Schreibens des Finanzministers, die Busunternehmen aus anderen EU-Ländern für die Mehrwertsteuerzwecke anmelden. Alle aus einem Drittland können bis Ende des Jahres noch Kopfsteuer an der Grenze auf das Zollamtskonto bezahlen. Sie müssen sich ab dem 01.01.2011 ebenfalls für Mehrwertsteuer anmelden.  
 
Wortzeichen im Artikel: 2930

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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