Neues Recht - Neue Doppelsteuerungsabkommen treten in Kraft
von Renata Kamińska 3. Januar 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Am 1. Januar 2011 traten endlich die erwarteten Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen und Finnland in Kraft.
Beide DBAs gewähren den Arbeitnehmern die Abrechnung der Steuerbefreiung unter dem Progressionsvorbehalt. Noch einige EU-Ländern müssen es zulassen diese Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren. Auf der Warteliste stehen noch die Niederlande, Dänemark und die Schweiz. Wenn alle diplomatischen Wege abgeschlossen sind, werden auch diese DBAs in Kraft treten. Wenn im Jahr 2011 alles über die Bühne geht, könnten man ab 2012 mit der Einführung der Vorschriften rechnen
Wortzeichen im Artikel: 3319
Um den vollen Zugang zu dem Artikel zu gelangen, müssen Sie angemeldet werden
Haben Sie kein Konto? Melden Sie sich an, die Anmeldung ermöglicht Ihnen den Zugang zu dem vollen Inhalt von Polen News und Bonusmaterial.
Wenn Sie unseren Service weiterhin in gewohnter Weise nutzen wollen, müssen Sie sich als Abonnent registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig.
In diesem Thema: