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Neues Recht - Neue Doppelsteuerungsabkommen treten in Kraft

von Renata Kamińska 3. Januar 2011
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Am 1. Januar 2011 traten endlich die erwarteten Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen und Finnland in Kraft. Beide DBAs gewähren den Arbeitnehmern die Abrechnung der Steuerbefreiung unter dem Progressionsvorbehalt. Noch einige EU-Ländern müssen es zulassen diese Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren. Auf der Warteliste stehen noch die Niederlande, Dänemark und die Schweiz. Wenn alle diplomatischen Wege abgeschlossen sind, werden auch diese DBAs in Kraft treten. Wenn im Jahr 2011 alles über die Bühne geht, könnten man ab 2012 mit der Einführung der Vorschriften rechnen  
 
Wortzeichen im Artikel: 3319

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