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Die Wahl der Besteuerung bis zum 20. Januar

von Renata Kamińska 11. Januar 2011
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Natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit in Polen führen und angemeldet sind können bis zum 20. Januar erneut die Wahl der Besteuerung für das Jahr 2011 ändern. Nur bis zu diesem Tag können natürliche Personen eine von drei Arten der Besteuerung ihrer gewerblichen Tätigkeit wählen. Die einfachste und preiswerteste Besteuerung ist die Pauschalsteuer von einigen Einkünften der natürlichen Personen. Diese Steuerart können fast alle die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wählen, fast alle, da nicht alle Gruppen berechtigt sind dieser Steuerart zu unterliegen. Ausgenommen werden alle diese Personen, die sog. Managerleistungen (Geschäftsführung), als gewerbliche Tätigkeit ausüben. Schon das Verfassungstribunal stellte fest, dass diese Art der Tätigkeit eigentlich keine gewerbliche Tätigkeit und diese Personen, die als Geschäftsführer tätig sind, diese Art der Besteuerung nicht auswählen können.  
 
Wortzeichen im Artikel: 4768

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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