Medizinische Pakete auch mit der Mehrwertsteuer?
von Izabella Ewa Cech 11. Januar 2011
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Nicht nur Einkommensteuer und Versicherungen werden auf medizinische Pakete (Geldwerter Vorteil) an Mitarbeiter verlangt. Nach der Mehrwertsteuergesetznovelle müssen die Unternehmen auch die Mehrwertsteuer abführen, wenn sie diese Pakete den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.
Ab dem 1. Januar haben sich die Mehrwertsteuersätze für medizinische Leistungen geändert. Nur diese medizinischen Leistungen können von der Mehrwertsteuer befreit werden, die zu den gesetzlichen medizinischen Versorgungsleistungen gehören. Ab dem neuen Jahr von der Mehrwertsteuer werden folgende Leistungen befreit:
Wortzeichen im Artikel: 4006
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