Die Firmen können das nachgezahlte Geld von der Versicherung zurück verlangen
von Renata Kamińska 24. Januar 2011
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Mit dem Urteil des Verfassungstribunals vom 18. November 2010 (P 29/09) können Firmen, die neben Verzugszinsen auch eine zusätzliche Strafgebühr nachgezahlt haben, diese zusätzliche Gebühr wieder zurück verlangen. Die Richter des Verfassungstribunals haben festgestellt, dass die geltenden Vorschriften, die erlaubt haben ein Unternehmen
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