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Steuer / Artikel

Die Firmen können das nachgezahlte Geld von der Versicherung zurück verlangen

von Renata Kamińska 24. Januar 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Mit dem Urteil des Verfassungstribunals vom 18. November 2010 (P 29/09) können Firmen, die neben Verzugszinsen auch eine zusätzliche Strafgebühr nachgezahlt haben, diese zusätzliche Gebühr wieder zurück verlangen. Die Richter des Verfassungstribunals haben festgestellt, dass die geltenden Vorschriften, die erlaubt haben ein Unternehmen  
 
Wortzeichen im Artikel: 3841

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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