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Die Jahreslohnsteuerinformation nur bis Ende Februar

von Izabella Ewa Cech 22. Februar 2011
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Die monatlichen Lohnsteuererklärungen wurden schon ab dem Jahr 2007 abgeschafft. Die Unternehmen müssen nach dem Jahresende zwei Arten von der Steuererklärungen erstellten. Neben der Jahressteuererklärung, die bis Ende Januar abgegeben werden muss, müssen die Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Jahreslohninformation erstellen und bei dem Finanzamt abgeben. Die Lohnsteuerinformationen müssen alle diese Personen: natürlichen Personen, juristischen Personen (Körperschaften) oder Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit abgeben, die Personen egal nach welchen Vertrag beschäftigen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 3610

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