Die Jahreslohnsteuerinformation nur bis Ende Februar
von Izabella Ewa Cech 22. Februar 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
Die monatlichen Lohnsteuererklärungen wurden schon ab dem Jahr 2007 abgeschafft. Die Unternehmen müssen nach dem Jahresende zwei Arten von der Steuererklärungen erstellten. Neben der Jahressteuererklärung, die bis Ende Januar abgegeben werden muss, müssen die Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Jahreslohninformation erstellen und bei dem Finanzamt abgeben.
Die Lohnsteuerinformationen müssen alle diese Personen: natürlichen Personen, juristischen Personen (Körperschaften) oder Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit abgeben, die Personen egal nach welchen Vertrag beschäftigen.
Wortzeichen im Artikel: 3610
Um den vollen Zugang zu dem Artikel zu gelangen, müssen Sie angemeldet werden
Haben Sie kein Konto? Melden Sie sich an, die Anmeldung ermöglicht Ihnen den Zugang zu dem vollen Inhalt von Polen News und Bonusmaterial.
Wenn Sie unseren Service weiterhin in gewohnter Weise nutzen wollen, müssen Sie sich als Abonnent registrieren lassen. Dieser Service ist kostenpflichtig.
In diesem Thema: