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Null Prozent bei den Häfen

von Izabella Ewa Cech 1. März 2011
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Die neuen Regelungen der Besteuerung bei der Mehrwertsteuer in den Häfen brachte in Polen viel Widerstand bei den Gewerkschaften und Unternehmen, die in den Hafen für Spediteure und Schiffsgesellschaften ihre Leistungen erbringen. Laut der Auslegung der Vorschriften vom Finanzministerium unterliegen alle Hafenleistungen, die nicht direkt für die Schiffsgesellschaften erbracht wurden, dem Mehrwertsteuersatz von 23%. Diese Auslegung hat das Ministerium veranlasst Leistungen, die von den Unternehmen auf dem Hafengelände erbracht wurden, zwei Jahre rückwirkend versteuern zu lassen. Besonders das Um- und Aufladen von Lieferungen auf LKWs wurden von dem Finanzamt und Finanzministerium nicht als mehrwertsteuerbefreit zugelassen. Auch Wiegen, Umpacken, Verpacken und Qualitätskontrollen wurden von der Mehrwertsteuerbefreiung ausgeschlossen. Der Konflikt zwischen dem Finanzministerium und den Unternehmen, die in den Hafen für Spediteure und Schiffsunternehmen ihre Leistungen erbracht  
 
Wortzeichen im Artikel: 3239

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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