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Neue Regelungen bei der Leasingversteuerung
von Izabella Ewa Cech 27. Juni 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Ab dem 1. Juli werden neue Regelungen zur Besteuerung von Leasingverträgen eingeführt. Mit dem Gesetz vom 25. März 2011 über die Beseitigung von Hindernissen in der Bürokratie (Dz. U. 106, Pos. 622) wurden auch die Änderungen zu dem Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführt. Mit der Einführung vom Verbraucherleasing musste der Gesetzgeber genauer, sowohl den Zeitpunkt der Einnahmen, als auch die gesetzlich absetzbaren Kosten festlegen. Die als steuerlich anerkannten absetzbaren Kosten werden nach dem Art. 22 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ( Gesetz über Einkommensteuer der natürlichen Personen von 21 Juli 1991 Dz. U. vom 2010 Jahr Nr.51, Pos. 307 mit Änderungen) oder Art. 15 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes ( Gesetz über der Einkommensteuer der juristischen Personen von 15. Februar 1992 Dz. U. vom 2000 Jahr Nr.54, Pos. 654 mit Änderungen) jegliche Kosten anerkannt, die direkt mit den Einnahmen verbunden sind Wortzeichen im Artikel: 5324
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