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Einschreiben Einwurf wird in Polen möglich
von Izabella Ewa Cech 18. Juli 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Mit der Gesetzänderung des Verwaltungsgesetzbuches und der Abgabenordnung hat das polnische Parlament die Möglichkeit der Einreichung der Bescheiden und anderen Verwaltungsvorschriften auch per Einschreiben Einwurf eingeführt. Die amtlichen Schriften müssen in Polen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung eingereicht werden. Ab dem Tag der Einreichung des Schreibens laufen die gesetzlichen Fristen für den Widerspruch oder Einspruch oder um die Fehler des Schreibens zu korrigieren. Die Fristen betragen in Polen meistens 7 oder 14 Tage. Innerhalb von 7 Tagen müssen die meisten Beschlüsse die Unterlagen oder andere Schriften bei den Behörden eingereicht werden. Viele Bürger beklagen sich über die langen Schlangen bei den Postämtern. Die Poststellen wurden von der polnischen Post reduziert und meistens müssen Menschen lange Strecken gehen, um einen Einschreibebrief abzuholen. Wortzeichen im Artikel: 3001
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