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Steuer / Artikel

Der Steuerpflichtige hat es nicht leicht in Polen

von Renata Kamińska 8. August 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht.
 
Falls jemand denkt, Polen können nichts tun, irrt sich. Die Geldstrafen oder Steuerstrafzettel, die nach dem Steuerstrafgesetzbuch vom 10. September 1999 verhängt werden, unterliegen grundsätzlich nicht nur dem Steuerrecht, sondern auch dem Strafrecht und können nach dem Strafgesetzbuch grenzüberschreitend verfolgt werden. Ob es sich um ein Vergehen oder eine Steuerstraftat handelt, regelt die Höhe der Steuerhinterziehung, der nicht entrichteten Steuer oder anderer öffentlicher Abgaben an das Finanzorgan. Es muss nicht immer das Finanzamt sein, da zu den Finanzorganen gehören auch andere staatlichen Einrichtungen, die nicht unbedingt zu den Finanzorganen gehören und dem Finanzministerium unterliegen. Neben den klassischen wie Finanzamt, Finanzstelle der Gemeinde, Zollamt werden als Finanzorgane auch Transportinspektion oder Arbeitsinspektion bezeichnet, da sie die staatlichen Aufgaben erfüllen und die öffentlichen Gebühren, Abgaben oder Strafen verhängen.  
 
Wortzeichen im Artikel: 4784

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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