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Anträge können schon gestellt werden
von Renata Kamińska 15. August 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Mit dem EuGH-Urteil vom 16. Juni 2011 C-212/10 hat der Europäische Gerichtshof eine Vorabentscheidung für das polnische Gericht ausgesprochen, in dem festgestellt wurden, dass in den Jahren 2007-2008, in denen die geänderten Vorschriften des Gesetzes rechtskräftig und die Steuer auf solche Rechtsgeschäften unzulässig wurden. Alle diese Unternehmen, die solche Darlehen angeschlossen haben, können jetzt schon bei dem für sie zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. Am 6. August wurde die Vorabentscheidung offiziell in dem europäischen Gesetzblatt C 232 Seite 9 veröffentlicht. Wortzeichen im Artikel: 3774
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