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Das Protokoll zur DBA Polen-Schweiz ist in Kraft getreten
von Izabella Ewa Cech 01. November 2011
Achtung: Dieser Artikel wurde von mehr als 6 Monaten veröffentlicht. Am 17. Oktober dieses Jahres ist das Protokoll zur Doppelbesteuerungsabkommen Polen-Schweiz in Kraft getreten. Gelten wird jedoch ab dem 01. Januar 2012. Mit dem neuen Jahr bekommen polnische Steuerbehörden eine neue Waffe, um die Steuersünder in der Schweiz aufzusuchen. Die ersten Anträge werden gleich nach dem 01. Januar in die Schweiz geschickt. Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 1991 sollte um den Art. 26 des OECD Mustervertrags erweitert werden. Wortzeichen im Artikel: 5446
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