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Keine Steuerflucht auf die Isle of Man möglich

von Izabella Ewa Cech 28. November 2011
 
Am 7. März 2011 ist zwischen der Republik Polen und der Insel Man das Doppeltbesteuerungsabkommen unterschrieben worden. Bisher hatte Polen kein Abkommen mit der Insel Man, die zu den Steueroasen gezählt wurde. Polen ist das 17. Land, mit dem die Insel Man solch ein Abkommen abgeschlossen hat. Zu den bisherigen Länder, die ein Abkommen mit der Insel Man unterzeichnet wurden gehören: Australien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Niederlanden, Norwegen, Portugal, USA. Dank der schnellen Legislatur und dem gegenseitigen Willen wurden alle notwendigen Unterlagen ausgetauscht, so dass am 27. November dieses Jahres das Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten ist. Für die Steueranwendung wird es ab dem 1. Januar gelten. Am Montag den 28. November können die Finanzbehörden schon die ersten Abfragen an die englischen Behörden der Insel Man schicken. Der gegenseitige Informationsaustauch wurde auch geregelt. Insgesamt wurden am 7. März 2011 drei Doppelbesteuerungsabkommen unterschrieben:  
 
Wortzeichen im Artikel: 3813

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Ausgabe Nr.2 (114) vom 9. Januar 2012
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