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Steuererhöhungen in Polen für das Jahr 2012 (Teil 2) – Akzise

von Izabella Ewa Cech 2. Januar 2012
Das Gesetz vom 22. Dezember 2011 über die Änderung einiger Gesetze, die mit der Implementierung des Haushaltgesetzes verbunden sind, wurde am 29. Dezember 2011 vom polnischen Staatspräsidenten Komorowski unterschrieben und wartet auf die Veröffentlichung. Die Änderungen werden auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 gelten. Im Januar werden noch die letzten preiswerten Angebote möglich.

Akzise höher - Zigaretten teurer

Im Gesetz vom 6. Dezember 2008 über Akzisesteuer wurden neue Steuersätze auf Zigaretten eingeführt. Die Höhe des Steuersatzes wird nach denen durch die EU vorgegebenen Umrechnungskursen festgelegt. Aus diesem Grund wird die Akzistesteuer auf Tabakwaren durchschnittlich um 4% steigen und damit erheblich teurer.

Nach dem Inkrafttreten der Novelle wird die Tabaksteuer auf die Waren, die eine Steuerbanderole benötigen wie folgt aussehen:

 

Bezeichnung

 

 

2011

 

2012

Zigaretten

158,36 PLN/ 1000 Stück plus 31,41% des Packungspreises

170,07 PLN / 1000 Stück plus 31,41% des Packungspreises

Schnitttabak

102,32 PLN/Kg plus 31,41% des Preises

115,86PLN/ Kg plus 31,41% des Preises

Zigarren und Zigarrilos

244,40 PLN

254,20 PLN/1 000 Stück

Die Zigaretten und Tabakwaren, die von der Steuerbanderole befreit sind, unterliegen trotzdem der Besteuerung. Bei den Zigarren werden die Steuersätze von 300 PLN/1 000 Stück auf 312 PLN/1 000 Stück erhöht. Der Schnitttabak wird von 200 PLN/Kg auf 208 PLN/Kg steigen.

Ab dem Jahr 2014 muss die Tabaksteuer bei 90 EUR pro 1 000 Zigaretten liegen. Polen hatte eine Übergangsfrist bis Ende 2017 bekommen, so dass es noch die preiswerten Zigaretten bis Ende 2017 in Polen zu kaufen geben wird.

Der Sprit wird auch teuer

Zusammen mit der Akziseerhöhung auf die Tabakwaren wird gleichzeitig die Akzise auf Kraftstoff erhöht.

Nach dem im Oktober festgelegtem Umrechnungskurs von 4,3815 PLN pro 1 EUR wird die Spritsteuer (Akzise) je nach dem CN-Code folgend erhöht:

Bei den CN-Code 2710 19 21 von 1401,- PLN/ 1 000 L auf 1 446,- PLN/ 1 000 L

Die CN-Code Kraftstofföle CN 2710 19 41, als auch andere Mischungen dieser Kraftstofföle mit den Biokomponenten, die nach anderen Vorschriften die Qualitätsstandarts erfüllen von 1 048,- PLN/ 1 000 L auf 1 196,- PLN/1 000 L (der EU-Minimumsatz beträgt 330 EUR/1 000 L) .

Die Biokomponenten, die als Kraftstoffe behandelt werden und die nach den anderen Vorschriften bestimmte Qualitätsstandarts erfüllen, ohne auf die CN-Normen zu achten, werden von 1 048,-PLN/1 000 L auf 1 196/1000 Liter erhöht. Hier gilt auch der EU-Minimalsatz von 330 EUR/1 000 Liter.

Die Kraftstoffgebühren, die alle Kraftstoffhersteller bezahlen müssen, wird von 239,84 PLN/1 000 L auf 249,92 PLN / 1 000 Liter erhöht.

Die Analytiker rechnen mit einer Preiserhöhung von ca. 15 Groschen (ca. 4 Cent) pro Liter, aber in der Wirklichkeit kann der Kraftstoffpreis über 6,- PLN (1,50 €) liegen. Spekuliert wird, dass 1 Liter bis zu 10,- PLN (ca. 2,50€) kosten könnte.

Akzisesteuer auf Heizkohle

Mit dem Gesetz vom 6. Dezember 2008 über die Akzisesteuer (Gesetzblatt D.U. vom 2011 Nr. 108, Pos. 626 mit Änderungen) wurde die Besteuerung von Heizkohle eingeführt. Steinkohle, Braunkohle und andere Kohlenprodukte der CN-Normen CN 2071, CN 2072, CN 2074 unterliegen der Besteuerung durch Akzise. Der Steuersatz von Kohlesteuer beträgt 1,28 PLN (0,32€) pro GJ (Gigajoule) des Produkts. Für die Feststellung wie die Steuer berechnet werden sollte, wurden die Brennwerte vom Finanzministerium je nach der Kohleklasse und Art bestimmt:

- 23,8 GJ/ 1 000 Kg für die Kohle von CN 2071

- 8,6 GJ/ 1 000 Kg für die Brennkohle der Code CN 2072

- 27,5 GJ/1 000 Kg für die Kohle mit der Code CN 2074

Nach dem Gesetz über Akzise unterliegen nicht nur Herstellung und Vertrieb, sondern auch die Verbrennung und Verbrauch der Heizkohle durch Unternehmen. Diese müssen sich ab dem 01. Januar 2012 für Akzisesteuerzwecke bei den zuständigen Behörden (Zollamt) melden. Das Gesetz regelt die Steuerpflichten und den Moment der Entstehung von Steuerpflicht.

Von der Akzisesteuer sind einige Steuerpersonen wie Haushalte, Schulen, GNO-Organisationen und staatliche Einrichtungen befreit. Neben den Steuerpersonen die von der Akzisesteuer bevorzugen wurden nach dem Gesetz auch die Steuertätigkeiten mit den Akzisenwaren befreit wie z.B.: Heizung bei der Bahnbeförderung von Personen und Waren, Verbrauch zur Herstellung von Elektroenergie, oder zur Herstellung der Wärmeenergie und bei den landwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie Fischzucht.

Alle, besonders Unternehmen die am Ende des Jahres noch die Heizmaterialvorräte gelagert haben, müssen ab dem 01. Januar 2012 die Akzisesteuer für die Verbrennung und Heizung abführen. Die Steuer wird nach den vom Finanzministerium bestimmten Normen und Werten berechnet.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet eine spezielle, gesonderte Steuerevidenzen für die akzisesteuerbefreiten Produkte zu führen, die alle notwendigen Informationen über den Verbrauch der Produkte enthalten. In dieser Steuerevindenz sollen folgende Mindestangaben berücksichtigt werden, die zur Feststellung der folgenden Angaben benötigt werden:

- Menge der gesendeten Waren oder gelieferten Waren

- Liefertermin der Waren oder Erwerbstermin der Waren,

- Ort der Lieferung und Angabe der Ware

- Informationen über die Unterlagen

- Die CN-Code der Kohle.

- Diese Steuerevident kann sowohl in Papierform als auch Digital geführt werden.

Mehr zu diesem Thema mehr in Kürze.

 

Dieser Artikel wurde von der
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