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Steuererhöhungen in Polen für das Jahr 2012 (Teil 1)

von Izabella Ewa Cech 2. Januar 2012
Steuererhöhungen in Polen für das Jahr 2012 (Teil 1)
Ab dem 1. Januar gelten viele Steueränderungen in Polen, die zu Steuererhöhung führen und dadurch zur Preiserhöhungen in vielen Bereichen. Besonders in der letzten Zeit, durch die Novelle des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2012, hat die polnische Regierung nicht nur den polnischen Bürgern, sondern auch vielen Unternehmen das Leben schwer gemacht. Die Krisenfolgen sollten jetzt die Unternehmen und Bürger aus eigener Kasse tragen und die Verluste ausgleichen. Neben lokalen Steuern, die auf die Gemeindeentwicklung Einfluss nehmen könnten, werden die Bürger tiefer in die Tasche greifen müssen, um laufende Rechnungen zu bezahlen.

In Kürze stellen wir die wichtigsten Steueränderungen für das Jahr 2012 vor.

Immobilien- und Grundsteuer

Mit der Bekanntgabe vom 19. Oktober 2011 hat der Finanzminister die höchsten Steuersätze für Immobilien- und Grundsteuer bestimmt. Diese Steuer fließt den Gemeinden zu und wird als lokale Steuereinnahmen für Gemeinden (sog. Eigeneinnahmen) bezeichnet. Der Gemeinderat entscheidet über die Form der Anordnung alleine und auf welchem Niveau die Steuersätze stehen werden. Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Steuersätze um 4,2% gestiegen.

Bei der Immobilien- und Grundsteuer werden ab 2012 folgende höchste Steuersätze gelten:

Bezeichnung

2011

2012

Wohnungen

0,67 PLN/m2

0,70 PLN/m2

Garage

7,06 PLN/m2

7,36 PLN/m2

Baugrundstuecke

0,41 PLN/m2

0,43PLN / m2

Gewerbegrundsteucke

0,80 PLN/m2

0,84 PLN/m2

Gewerbeimmobiliensteuer

21,05 PLN/m2

21,94 PLN/m2


Schluss mit Anti-Belka-Anlagen

Die Kapitalertragsteuer in Polen „Belka-Steuer“ genannt und die Vorschriften zur Abrundung der Steuerbeiträgen haben dazu geführt, dass viele Banken und Finanzunternehmen eine Tageskapitalisierung der Anlagen angeboten haben. Sollte die Steuer nicht eine volle 1 PLN überschreiten, also die Steuer von 0,50 PLN, so mussten die Anleger keine Steuer bezahlen. Bis zu dem Betrag von 2,45 PLN konnte das Geld dem Anleger gutgeschrieben werden.

Damit ist jetzt Schluss. Mit dem Gesetz vom 22. Dezember 2011 über die Änderung einiger Gesetze, die mit der Implementierung des Haushaltgesetz verbunden sind, wurden viele Anpassungen im Steuerrecht vorgenommen.

Die Änderungen in der Abgabenordnung führen dazu, dass ab dem 01. Januar die Steuer nicht von einem vollen Zloty bezahlt werden, sondern werden zu vollen Groschen nach oben abgerundet. Diese Regelung betrifft nur diese Steuer, die im Art. 30a Abs. 1 Ziff. 1-3 des Einkommensteuergesetzes genannt worden sind. Die anderen Steuern werden wie bisher bis zu vollen Zloty abgerundet und bezahlt.

In einigen Banken konnte man Kapitalanlagen bis zu 15 000 PLN abschließen und keine Steuer bezahlen. Solche Angebote wurden sowohl den Firmen als auch den natürlichen Personen angeboten.

Mehr für Kinderkleidung

Polen wurde von der EU-Kommission gezwungen die Mehrwertsteuer auf die Babybekleidung und Baby- und Kinderschuhe von ursprünglichen 7% (z. Zt. 8%) auf 22% (jetzt 23%) zu erhöhen. Die Regierung wollte schon die Mehrwertsteuer ab dem 1. Februar 2011 erhöhen, jedoch die Abgeordneten haben beschlossen die Novelle auf das neue Jahr zu verschieben.

Obwohl die Abgeordneten die Eltern entlasten wollten und einen Gesetzentwurf über die Mehrwertsteuerrückerstattung auf Babybekleidung ins Parlament gebracht hatten, wurde der Gesetzentwurf nach den neuen Wahlen nicht mehr bei den Gesetzvorschlägen berücksichtigt.

Die Eltern werden also 23% für die Kinderbekleidung bezahlen müssen und bekommen keine Rückzahlungen der Mehrwertsteuer vom Staat auf diese Waren. Im neuen Jahr werden diese Kinderwaren um mehr als 10% teurer mit der Berücksichtigung anderer Faktoren können die Preise sogar um 30% bis 40% steigen. Bei der nächsten Lieferung werden die Eltern schon mehr bezahlen müssen.

Keine Steuernummer für natürliche Personen

Mit dem Gesetz vom 29. Juni 2011 über die Novelle zu den Steuerevidenzen, der Steueridentifikation von Steuerpflichtigen, den Steuerzahlen und Änderungen zu den anderen Gesetzen (Veröffentlichung im Gesetzblatt Nr. 171 Pos. 1016), in Kürze Steueridentifikationsnummer- und Steuerevidenzgesetz genannt, wurden die Erleichterungen für Nicht-Unternehmer, den natürlichen Personen, eingeführt. Ab dem 1. Januar 2012 werden alle natürlichen Personen, die nicht als Unternehmen für die Mehrwertsteuerzwecke bei dem Finanzamt angemeldet sind, ihre Steueridentifikationsnummer NIP verlieren und werden nur mit der Evidenznummer PESEL beim Finanzamt gelistet.

Ab dem 1. September 2011 sollte von dem Finanzministerium ein zentrales Unternehmensregister – Landessteuerpflichtigerevidenz- eingeführt werden. Diese Evidenz wird nur den Steuerbehörden zur Verfügung stehen und die steuerliche Überprüfung aller Steuerpflichtigen sollen damit schneller und problemloser stattfinden. In diesem Register werden alle Unternehmen und natürliche Personen eingetragen und sortiert. Die Unternehmen nach der Steuernummer und natürliche Personen – Nicht-Unternehmen und Nicht-Mehrwertsteuerpflichtige- nach der PESEL-Nummer.

Dieser Artikel wurde von der
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